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   BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04   

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https://dejure.org/2004,13172
BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04 (https://dejure.org/2004,13172)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 7 B 98.04 (https://dejure.org/2004,13172)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 (https://dejure.org/2004,13172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Einzelrichters ohne Wiedereröffnung der mündliche Verhandlung ; Folgen eines Widerrufs des Einverständnisses mit einer schriftlichen Entscheidung durch den Berichterstatter; Zulässigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04
    Dieses Ermessen kann sich allerdings zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergibt (Beschluss vom 20. Dezember 1998 - BVerwG 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 ): Ob der nachgereichte Schriftsatz der Klägerinnen unter Berücksichtigung der dem angegriffenen Urteil zugrunde liegenden materiellen Rechtsauffassung das Verwaltungsgericht zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung hätte veranlassen müssen, lässt sich anhand des Beschwerdevorbringens nicht beurteilen.
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04
    Da die Klägerinnen für den Fall, dass der widerruflich abgeschlossene Vergleich nicht zustande kommen sollte, ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Entscheidung des Berichterstatters erklärt hatten, durfte das Verwaltungsgericht in der geschehenen Weise verfahren; denn die Erklärung war unanfechtbar (Beschluss vom 4. Februar 1987 - BVerwG 4 B 241.86 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 16) und - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich unwiderruflich (Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz a.a.O Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1987 - 4 B 241.86

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung wegen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04
    Da die Klägerinnen für den Fall, dass der widerruflich abgeschlossene Vergleich nicht zustande kommen sollte, ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Entscheidung des Berichterstatters erklärt hatten, durfte das Verwaltungsgericht in der geschehenen Weise verfahren; denn die Erklärung war unanfechtbar (Beschluss vom 4. Februar 1987 - BVerwG 4 B 241.86 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 16) und - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich unwiderruflich (Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz a.a.O Nr. 21 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14

    Kosten für Kinderbetreuung

    Sie kann nur ausnahmsweise bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerrufen werden (ebenso zum Einverständnis zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren BVerwG, B. v. 21.10.2004 - 7 B 98/04 - juris, Rn. 4).
  • VG Aachen, 03.06.2022 - 10 K 2844/20

    Asyl; Iran; exilpolitische Betätigung; kene Bindungswirkungen einer Anerkennung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 10 B 13.08 -, juris Rn. 7, und vom 21.10.2004 - 7 B 98.04 -, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung

    Denn gerade für diesen Fall war der Verzicht auf die weitere mündliche Verhandlung gerade abgegeben worden (vgl. hierzu Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 98.04 - Beschlussabdruck S. 3).
  • OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14

    Prozesskostenhilfe, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Wiederaufgreifen,

    Dieses Ermessen reduziert sich nur dann zu einer Wiedereröffnungspflicht, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergibt (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 -, juris Rn. 5; v. 20. Dezember 1988, BVerwGE 81, 139, 143).
  • VG Aachen, 11.11.2020 - 10 K 3601/18

    Asyl; Iran Konversion; Ahwazi; ungalubhaft

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2008 - 10 B 13.08 -, juris Rn. 7 und vom 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 -, juris Rn. 5.
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